Wasser-Anschlussgebühren

Für Sie als (werdende) HauseigentümerIn, ArchitektIn können diese Informationen hilfreich sein.

Unter Anschlusskosten verstehen wir: Zuleitungskosten plus Anschlussbeitrag

Grundsätzlich gilt:

Zuleitungskosten
Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, in der Regel direkt durch die ausführende Sanitärfirma.

Anschlussbeitrag
Einmalige Grundquote für jeden Anschluss Fr. 500.--

Gebäudezuschlag 1 % des Gebäudeneuwertes

(bei Umbauten wird der Gebäudezuschlag nur auf dem die Summe von Fr. 50'000.-- übersteigenden Betrag berechnet)
Hier finden Sie zum Thema Anschlussgebühren einen
Auszug_aus_dem_Wasserreglement_2015.pdf (PDF, 126.71 kB)