Wasser-Anschlussgebühren Für Sie als (werdende) HauseigentümerIn, ArchitektIn können diese Informationen hilfreich sein. Unter Anschlusskosten verstehen wir: Zuleitungskosten plus Anschlussbeitrag Grundsätzlich gilt: Zuleitungskosten Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, in der Regel direkt durch die ausführende Sanitärfirma. Anschlussbeitrag Einmalige Grundquote für jeden Anschluss Fr. 500.-- Gebäudezuschlag 1 % des Gebäudeneuwertes (bei Umbauten wird der Gebäudezuschlag nur auf dem die Summe von Fr. 50'000.-- übersteigenden Betrag berechnet) |
Hier finden Sie zum Thema Anschlussgebühren einen Auszug_aus_dem_Wasserreglement_2015.pdf (PDF, 126.71 kB) |